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   RG, 28.11.1932 - IVb 4/32   

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https://dejure.org/1932,398
RG, 28.11.1932 - IVb 4/32 (https://dejure.org/1932,398)
RG, Entscheidung vom 28.11.1932 - IVb 4/32 (https://dejure.org/1932,398)
RG, Entscheidung vom 28. November 1932 - IVb 4/32 (https://dejure.org/1932,398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die telegraphische Einlegung eines Rechtsmittels zulässig, wenn der Rechtsanwalt das Telegramm mittels Fernsprechers aufgegeben hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 45
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 4 S 1004/21

    Widerspruchserhebung über das Kundenportal des Landes Baden-Württemberg; Erwerb

    Auch wenn man darin - insbesondere aufgrund der lokalen Begrenzung auf das Land Baden-Württemberg - noch keine gewohnheitsrechtliche Fortbildung der Formvorschriften des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO erblicken kann (vgl. zur gewohnheitsrechtlichen Fortbildung von Formvorschriften RG, Beschluss vom 28.11.1932 - IVb 4/32 -, RGZ 139, 45, 47 [eingestellt bei Juris]; zur Offenheit des Schriftformerfordernisses für den technischen Fortschritt (hier Computerfax) Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98 -, Juris), wäre es jedenfalls mit dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Senatsurteil vom 18.10.1996 - 4 S 1751/94 -, Juris Rn. 24 m.w.N.) nicht zu vereinbaren, dem Kläger die (hier verneinte) Formunwirksamkeit nunmehr vorzuhalten.
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Reichsarbeitsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist seit langem anerkannt, daß Rechtsmittel telegraphisch eingelegt werden können (vgl. etwa RGZ 139, 45 [47 f.]; 151, 82 [86]; RAGE 3, 252 ff.; BSGE 1, 243 [245]; BVerwGE 3, 56 [57]; BFHE 92, 438 [438 f.]; BAG, NJW 1971, 2190 ; BGHZ 79, 314 [316, 318]); auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach telegraphisch erhobene Verfassungsbeschwerden als zulässig angesehen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 [12]; 32, 365 [368]).
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Der Senat verkennt nicht, daß die Rechtsprechung das Schriftformerfordernis im Interesse einer vollen Ausnutzung von Fristen schon sehr früh relativiert hat, indem sie die telegrafische Rechtsmittelbegründung sogar bei telefonischer Aufgabe des Telegramms (RGZ 139, 45, 47 f.; auch RAG 3, 252, 254 und BGHSt 8, 174, 176 f.) und die fernschriftliche Rechsmitteleinlegung (BGHZ 65, 10, 11; 101, 276, 279 f.) zuließ, obwohl in beiden Fällen ein unterschriebenes Original nicht existiert.
  • BAG, 14.03.1989 - 1 AZB 26/88

    Zustellung - Fernkopie - Fernkopierer

    Der Große Zivilsenat des Reichsgerichts hat nicht nur die "gewohnheitsrechtliche Anerkennung von telegrafischen Rechtsmitteleinlegungen" (RGZ 139, 45, 47) bestätigt, sondern auch - den Urteilen des Reichsarbeitsgerichts vom 23. Februar 1929 (RAGE 3, 252) und des Reichsgerichts vom 28. November 1932 (RGZ 139, 45) folgend - es genügen lassen, daß das für das Gericht maßgebliche Ankunftstelegramm selbst dann der gesetzlichen Form entspricht, wenn es lediglich fernmündlich aufgegeben worden ist, so daß für das sogenannte Aufgabetelegramm keine handschriftlich unterschriebene Vorlage existiert (RGZ 151, 82, 86).

    Zur Begründung hat der Große Senat darauf hingewiesen, daß "man unter den heutigen Verhältnissen ... die Abgabe prozessualer Erklärungen (durch Telegramm) nicht mehr ausschließen kann"; denn "ein solcher Schritt würde vom Verkehr nicht verstanden, sondern mit Recht als Rückschritt empfunden werden" (RGZ 139, 45, 47).

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 468/80

    Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit

    Schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 139, 45, 47; RGZ GS 151, 82, 86) konnte ein Rechtsmittel durch Telegramm eingelegt werden.
  • BGH, 09.03.1982 - 1 StR 817/81

    Anforderungen an strafrechtlichen Revisionsantrag und dessen Begründung -

    Diese Übung ist nach der Rechtsprechung zum Gewohnheitsrecht erstarkt (RGZ 139, 45, 48; BSGE 1, 243, 245; BAG NJW 1971, 2190, 2191; BGHZ 79, 314, 316 [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80]; BayVGH BB 1977, 568).

    Maßgeblich ist allein die am Empfangsort hergestellte, für den Adressaten bestimmte Telegrammurkunde, so daß es nicht darauf ankommt, ob diese auf einer "Urschrift" beruht, die am Absendeort aufgenommen und vom Erklärenden unterzeichnet worden ist (RAGE 3, 252, 254; RGZ 139, 45, 48; BGHSt 8, 174, 176; 14.233, 235; BGHZ 79, 314, 316) [BGH 05.02.1981 - X ZB 13/80].

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 197/92

    Haftung im qualifiziert faktischen Konzern

    Maßgeblich ist der ankommende Schriftsatz, nicht das zu kopierende Schriftstück (vgl. für das Telegramm RGZ 139, 45, 47).
  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 79/79

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Klageschrift

  • BFH, 26.03.1991 - VIII B 83/90

    Durch Telefax von privaten Fernkopierstellen übermittelte Klage genügt der

  • BFH, 10.03.1982 - I R 91/81

    Telefax - Revisionsbegründung

  • BGH, 18.12.1975 - VII ZR 123/75

    Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Unterzeichnung des für seine Akten bestimmten

  • BGH, 27.05.1957 - VII ZR 223/56

    Bürgschaftserklärung durch Telegramm

  • VG Frankfurt/Main, 06.02.2002 - 12 E 5217/01

    Klageerhebung mittels Computer-Fax; Schriftform; keine rückwirkende Heilung

  • BFH, 23.06.1987 - IX R 77/83

    Prozeßvollmacht - Erteilung durch Telegramm

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

  • BFH, 22.03.1983 - VIII B 117/80

    Telefax - Nichtzulassungsbeschwerde - Postzustellung

  • BGH, 28.01.1971 - IX ZR 50/70

    Rechtsmittelbegründungsschrift - Rechtsanwalt - EigenhändigeUnterschrift -

  • BGH, 28.10.1965 - Ia ZB 11/65

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters unter der Bezeichnung "Flüssigkeitsgekühlte

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 424/81

    Berufungsschrift

  • OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79

    Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines bei dem Rechtsmittelgericht

  • BFH, 21.06.1968 - III B 36/67

    Rechtsmittel - Einlegung durch Telegramm - Wiedereinsetzung in vorigen Stand -

  • VG Neustadt, 16.10.2017 - 5 L 1140/17

    Verwaltungsprozessrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 16/87
  • BGH, 15.01.1958 - IV ZR 268/57

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 08.11.1984 - BReg. 2 Z 70/84

    Einlegung; Beschwerde; Weitere; Sofortige; Telegramm; Rechtsanwalt

  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 185/57

    Rechtsmittel

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